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   BSG, 20.01.1982 - 3 RK 72/80   

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https://dejure.org/1982,5741
BSG, 20.01.1982 - 3 RK 72/80 (https://dejure.org/1982,5741)
BSG, Entscheidung vom 20.01.1982 - 3 RK 72/80 (https://dejure.org/1982,5741)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 1982 - 3 RK 72/80 (https://dejure.org/1982,5741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kreis der nächsterreichbaren Ärzte; Zweitnächst erreichbarer Arzt; Fahrtkosten; Geringfügige Mehrkosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1350
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - räumlich kürzeste Wegstrecke zum

    Der Anspruch Versicherter auf Fahrkostenerstattung erfasst grundsätzlich nur die räumlich kürzeste Wegstreckendistanz zum nächsterreichbaren Leistungserbringer (Aufgabe von BSG vom 20.1.1982 - 3 RK 72/80 = SozR 2200 § 368d Nr. 4).
  • BSG, 07.03.2023 - B 1 KR 4/22 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Verlegung eines Patienten in ein

    Solche zwingenden Gründe können etwa die Entfernung des Krankenhauses von nächsterreichbaren Verwandten oder anderen Bezugspersonen, die Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem Krankenhaus, relevante religiöse Bedürfnisse (§ 2 Abs. 3 Satz 2 SGB V) sowie ähnliche Belange der oder des Versicherten sein, die einen Verbleib in dem bisherigen Krankenhaus auch in Anbetracht der damit voraussichtlich verbundenen Mehrkosten für die KK als unzumutbar erscheinen lassen (vgl auch BT-Drucks 11/2237, S 177 zu § 38 Abs. 2; Wahl in jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 39 RdNr 180, Stand 2.3.2021; vgl ferner - zu § 368d Abs. 2 RVO - BSG vom 20.1.1982 - 3 RK 72/80 - SozR 2200 § 368d Nr. 4 RdNr 15 f) .
  • LSG Brandenburg, 16.04.2003 - L 4 KR 27/00

    Erstattung von Kosten für Taxifahrten zum Arzt durch die gesetzliche

    Das gesamte Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung wird von dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit beherrscht, die gesetzliche Leistung wird gemäß § 12 SGB V das Maß des Notwendigen bzw. auch das Maß des Wirtschaftlichen beschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 1982, Aktenzeichen 3 RK 72/80 zum Recht nach der RVO; Käsling in: Krauskopf, § 12 SGB V Anm. 3; Noftz in: Hauck/Haines, Sozialgesetzbuch SGB V Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar K § 12 Anm. 4).

    Auch die freie Arztwahl nach § 76 Abs. 1 SGB V, wonach Versicherte unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten frei wählen können, gewährt daher keinen Anspruch auf eine unwirtschaftliche, nicht notwendige Leistung, da die freie Wahl des Behandlers in Abhängigkeit des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und der Begrenzung der gesetzlichen Leistung auf das Maß des Notwendigen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 1982, Aktenzeichen 3 RK 72/80 zu § 368 d RVO) besteht.

    Es ist wirtschaftlich nicht vertretbar und der Versichertengemeinschaft nicht zumutbar, das Mehrkosten auch dann übernommen werden, wenn der Versicherte ohne zwingenden Grund einen anderen als einen der nächstliegenden Ärzte in Anspruch genommen hat (BSG, Urteil vom 20. Januar 1982, Aktenzeichen 3 RK 72/80, a.a.O.).

  • SG Hannover, 04.11.2003 - S 2 KR 1610/01
    Dabei sind notwendige Fahrkosten nach ständiger höchstrichterliche Rechtsprechung des BSG nur solche vom jeweiligen Aufenthaltsort zur nächst erreichbaren Behandlungsmöglichkeit und zurück, sofern nicht ein zwingender Grund für eine andere Fahrstrecke vorliegt (vgl. beispielsweise BSG, Urteil vom 20. Januar 1982 - 3 RK 72/80 - Urteil vom 23. März 1983 - 3 RK 3/82 - ).

    Der Versicherte hat die Mehrkosten selbst zu tragen, wenn er ohne einen zwingenden Grund eine andere als die nächst erreichbare Behandlungsstätte in Anspruch nimmt ( BSG, Urteil vom 20. Januar 1982 - 3 RK 72/80 - ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 1 KR 583/11
    Das BSG hat allerdings bereits mit Urteil vom 20. Januar 1982 - 3 RK 72/80 - (SozR 2200 § 368d Nr. 4) zur Vorgängervorschrift des § 76 Abs. 2 SGB V, dem § 368 d Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO), entschieden, dass der Begriff des nächst erreichbaren Arztes nicht allein unter geographischen Gesichtspunkten zu treffen sei, sondern insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des Wirtschaftlichkeitsgebots.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2018 - L 4 KR 492/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, erfasst der Anspruch Versicherter auf Fahrkostenerstattung grundsätzlich nur die räumlich kürzeste Wegstreckendistanz zum nächsterreichbaren Leistungserbringer (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 27/14 R, SozR 4-2500 § 76 Nr. 3 LS 1 unter Aufgabe von BSG, Urteil vom 20. Januar 1982 - 3 RK 72/80, SozR 2200 § 368d Nr. 4).
  • SG Leipzig, 21.05.2003 - S 8 KR 116/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG), der das erkennende Gericht folgt, ist für die Frage, welcher Arzt der "nächsterreichbare" ist, unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu prüfen (vgl. Urteil vom 20.01.1982, Az: 3 RK 72/80).
  • SG Schwerin, 05.12.2002 - S 2 KR 94/01
    Das BSG habe z. B. in der Begründung zum Urteil vom 20. Januar 1982 (Az.: 3 RK 72/80) ausgeführt, daß die Entscheidung darüber, wann ein Behandler noch zu den für den Versicherten "nächsterreichbaren" gezählt werden könne, nur unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit zu treffen sei.
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